Welche Qualität haben die eingereichten Unterlagen?
Wie detailliert und aussagekräftig ist die Beschreibung?
Wie gut ist der Fertigungsprozess anhand der Bilder zu erkennen?
Wie wirkt das Schmuckstück (Optischer Eindruck Dimensionen, Proportionen, Details etc.)
Wie ist die Verarbeitungsqualität (Details, Feinheiten, Ausführung, Perfektion)
Wie fühlt sich das Modeschmuckstück an? (Haptik und Tragefreundlichkeit) Diese Kriterien werden erst bei der Jurysitzung bewertet.
* Alle in den eingereichten Schmuckstücken verwendeten Materialien und Tätigkeiten müssen den Materialien und Tätigkeiten entsprechen, die laut Gewerbewortlaut erlaubt sind. Dieser lautet:
„Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn,
Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-,
Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien und Billets unter Ausschluss der der Oberflächentechnik, dem Metalldesign, der Tischlerei, der Glaserei, der Bildhauerei sowie sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten“
Die Bewertungen zu Punkt 6 erfolgen erst im finalen Wahldurchgang, bei der Live-Begutachtung durch die Jury!
Wir weisen darauf hin, dass Punkte, die nicht beantwortet sind, auch nicht bewertet werden können. Das bedeutet, dass die maximale Punktevergabe dem einzelnen Juror nur möglich ist, wenn in der Bewerbung auch alle Kriterien schlüssig nachzulesen sind.
„Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden farblich hervorgehoben. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus, damit Ihre Bewerbung als gültig angesehen werden kann.“
Nehmen Sie sich Zeit, aber fassen Sie sich kurz! In diesem Sinne bitten wir Sie, pro Punkt/Frage maximal 500 Zeichen zu schreiben! Je prägnanter und kompakter die Info, desto leichter fällt die Auswertung. Vielen Dank!